حق الجار

Dank gebührt Allâh, dem Schöpfer des Universums, as-Salâtu was-Salâmu für unseren geehrten Propheten Muhammad, seine muslimischen Angehörigen und seine Gefährten, die aufrichtig und rechtschaffen waren.
Sodann, Allâhu Ta^âlâ sagt in der Sûrah an-Nisâ´, Âyah 36:
﴿وَاعْبُدُوا اللَّهَ وَلا تُشْرِكُوا بِهِ شَيْئًا وَبِالْوَالِدَيْنِ إِحْسَانًا وَبِذِي الْقُرْبَى وَالْيَتَامَى وَالْمَسَاكِينِ وَالْجَارِ ذِي الْقُرْبَى وَالْجَارِ الْجُنُبِ﴾
Die Bedeutung lautet: Und betet Allâh an, gesellt Ihm keinen Teilhaber bei und behandelt die Eltern gut und auch die Verwandten, die Waisenkinder, die Bedürftigen, den Nachbarn, mit dem ihr verwandt seid und den Nachbarn, mit dem ihr nicht verwandt seid.
Es wurde über Abû Hurayrah überliefert, dass der Gesandte Gottes ﷺ sagte:
"من كان يؤمن بالله واليوم الآخر فلا يؤذ جاره, ومن كان يؤمن بالله واليوم الآخر فليكرم ضيفه, ومن كان يؤمن بالله واليوم الآخر فليقل خيرًا أو ليصمت"
Die Bedeutung lautet: Wer an Allâh und an den Tag des Jüngsten Gerichts glaubt, soll seinem Nachbarn keinen Schaden zufügen. Wer an Allâh und an den Tag des Jüngsten Gerichts glaubt, sollte großzügig zu seinem Gast sein. Und wer an Allâh und an den Tag des Jüngsten Gerichts glaubt, sollte Gutes sagen oder soll ansonsten schweigen. Dieser Hadîth wurde von Imâm al-Bukhâriyy und Imâm Muslim überliefert.
Die Bezeichnung 'Nachbar' trifft sowohl auf den Muslim als auch auf den Nichtmuslim zu wie auch auf den Frommen, den Großsündigen, den Ortsfremden, den Ortsgebürtigen, den Nützlichen, den Schädlichen, den Verwandten, den Nichtverwandten, denjenigen, der am nächsten zu dir wohnt und denjenigen, der nicht am nächsten zu dir wohnt.
Sie unterscheiden sich in den Rechten, die ihnen zustehen. Imâm At-Tabarâniyy verwies auf Folgendes:
إن الجيران ثلاثة، جار له حق وهو المشرك له حق الجوار وجار له حقان وهو المسلم له حق الجوار وحق الإسلام وجار له ثلاثة حقوق وهو المسلم الرحم له حق الجار والإسلام والرحم.
Die Bedeutung lautet: Die Nachbarn sind dreierlei; einem Nachbarn steht ein Recht zu: Dieser ist der nichtmuslimische Nachbar und ihm steht das Recht des Nachbarn zu. Einem Nachbarn stehen zwei Rechte zu: Dieser ist der muslimische Nachbar und ihm stehen das Recht des Muslims und das Recht des Nachbarn zu. Und einem Nachbarn stehen drei Rechte zu: Dieser ist der muslimische Nachbar, mit dem man verwandt ist, und ihm stehen das Recht des Nachbarn, das Recht des Muslim und das Recht des Verwandten zu.
Allâh bestimmte dem Nachbarn Rechte gegenüber seinen Nachbarn. Wenn die Muslime sich dementsprechend zueinander verhalten, dann verbreitet sich unter ihnen Zusammenhalt, Liebe, Unterstützung und Verzeihung. Wenn sie es aber unterlassen, dann führt dies zu Abneigung, Streit und Feindseligkeit und so etwas unter den Nachbarn führt zu einem getrübten Leben und zum Verlust, den man im Jenseits verdient, wenn man die Rechte des Nachbarn verletzt.
Zu den Rechten des Nachbarn gehört, Schaden von ihm abzuwenden. Dies gehört zu den Pflichten, die den Muslimen auferlegt sind.
Allâh, der Erhabene, befiehlt in der folgenden Âyah, dem Nachbarn nicht zu schaden und seine Rechte auszuführen:
﴿وَاعْبُدُوا اللَّهَ وَلا تُشْرِكُوا بِهِ شَيْئًا وَبِالْوَالِدَيْنِ إِحْسَانًا وَبِذِي الْقُرْبَى وَالْيَتَامَى وَالْمَسَاكِينِ وَالْجَارِ ذِي الْقُرْبَى وَالْجَارِ الْجُنُبِ﴾
Die Bedeutung lautet: Und betet Allâh an, gesellt Ihm keinen Teilhaber bei und behandelt die Eltern gut und auch die Verwandten, die Waisenkinder, die Bedürftigen, den Nachbarn, mit dem ihr verwandt seid und den Nachbarn, mit dem ihr nicht verwandt seid.
Unser geehrter Gesandter Gottes ﷺ forderte ebenfalls dazu auf, dem Nachbarn nicht zu schaden. Er sagte:
"من كان يؤمن بالله واليوم الآخر فلا يؤذ جاره"
Die Bedeutung lautet: Wer an Allâh und an den Tag des Jüngsten Gerichts glaubt, soll seinem Nachbarn keinen Schaden zufügen.
Der Grund für das Verletzen des Nachbarn ist die Unachtsamkeit und das Wegbleiben vom Religionsunterricht.
So soll der Gläubige darauf achten, dass er seinem Nachbarn keinen Schaden zufügt und ihn nicht stört. Er sollte auch seinen Angehörigen Anweisungen geben, wie man mit den Nachbarn gut umgeht. Dies zu allen Begebenheiten, in denen sich die Nachbarn befinden – sei es in Zeiten der Freude oder der Trauer.
Tröstet eure Nachbarn bei Traueranlässen und nehmt an ihren Feierlichkeiten teil. Beachtet ihre Rechte und denkt an den Hadîth des Propheten Muhammad ﷺ:
"ما ءامن بي من بات شبعان وجاره جائع إلى جنبه وهو يعلم به"
Die Bedeutung lautet: Derjenige, der sich gesättigt schlafen legt, während er weiß, dass sein Nachbar Hunger leidet, hat nicht den vollkommenen Glauben.
In diesem Hadîth wird jemand, der solch eine Tat begeht, stark angeprangert und getadelt, denn im Wortlaut des Propheten wurde diese Person – aufgrund der Abscheulichkeit seiner Sünde – mit demjenigen verglichen, der gar nicht zu den Gläubigen gehört. Jedoch bedeutet der Hadîth nicht, dass dieser kein Muslim wäre.
Die Rechte des Nachbarn sind enorm. Was darauf deutet, ist, dass Allâh das Verletzen des Rechts eines Nachbarn für gewichtiger bestimmt hat als die Verletzung des Rechts eines 'Nichtnachbarn'.
Zum großen Schaden, der einem Nachbarn zugefügt werden kann, gehört das Vergehen an den Angehörigen des Nachbarn, wie es aus dem folgenden Hadîth, der als authentisch von al-Bukhâriyy überliefert wurde, hervorgeht:
^Abdu l-Lâh, möge die Liebe Gottes ihm zuteilwerden, sagte: Ich fragte den Gesandten Gottes, welche Sünde ist bei Allâh die schlimmste. Er sagte:
"أن تجعل لله ندًّا وهو خلقك"
Die Bedeutung lautet: Dass du Allâh – deinem Schöpfer – einen Teilhaber beigesellst.
Ich sagte: Und welche danach? Er sagte:
أَنْ تَقْتُلَ وَلَدَكَ خَشْيَةً أَنْ يُطْعَمَ مَعَكَ
Die Bedeutung lautet: „Dass du dein Kind tötest, weil du die Armut befürchtest.“ Ich sagte: Und welche danach? Er sagte:
أَنْ تَزْنِيَ بِحَلِيلَةِ جارِك
Die Bedeutung lautet: „Dass du mit der Frau deines Nachbarn verbotenen Geschlechtsverkehr (Zinâ) hast.“
Dann wurde die folgende Âyah, als Bestätigung für die Aussage des Gesandten Gottes, offenbart.
﴿وَالَّذِينَ لَا يَدْعُونَ مَعَ اللَّهِ إِلَٰهًا آخَرَ وَلَا يَقْتُلُونَ النَّفْسَ الَّتِي حَرَّمَ اللَّهُ إِلَّا بِالْحَقِّ وَلَا يَزْنُونَ ﴾
Die Bedeutung lautet: Und jene, die keinen Gott außer Allâh anbeten, nicht ohne Recht töten und keinen verbotenen Geschlechtsverkehr (Zinâ) begehen.
(Sûrah Al-Furqân, Âyah 68)
Dies deutet darauf hin, dass der Zinâ mit der Frau des Nachbarn abscheulicher und eine größere Sünde ist, als der Zinâ mit einer anderen Frau. Dieser Zinâ ist schlimmer als der Zinâ mit zehn anderen Frauen. Diese Sünde ist – wie beschrieben – um das Vielfache schlimmer. So auch andere Sünden, wie z. B. das Stehlen; diese Sünde wird auch um das erwähnte Vielfache aufgelastet, wenn dies gegenüber dem Nachbarn begangen wird. Denn der Nachbar erwartet von seinem Nachbarn, dass dieser ihn und die Angehörigen beschützt und Schaden von ihnen abwehrt, hinzu, dass befohlen wurde, gütig zum Nachbarn zu sein.
Somit verdient derjenige, der dem zuwiderhandelt, eine höhere Strafe Gottes, des Erhabenen.
In Sahîh Muslim wurde überliefert, dass der Prophet Muhammad ﷺ sagte:
"لا يدخل الجنة من لا يأمن جاره بوائقه"
Die Bedeutung lautet: Wer seinem Nachbarn das eigene Übel nicht erspart, wird das Paradies nicht mit den Ersten betreten.
O Allâh, wir bitten Dich, uns einen guten Zustand, ein harmonisches Nachbarschaftsleben, ein gutes Ende und die gelobten Charaktereigenschaften zu bescheren und lass uns bitte von den frommen Nachbarn sein, die der Propheten Muhammad ﷺ lobte, denn wahrlich, Du hast die Macht über alles.

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